Begleithundprüfung
Die Begleithundprüfung ist eine Grundprüfung. Bevor der Hund diese Prüfung nicht bestanden hat, kann er keine weiteren Prüfungen ablegen. In dieser Prüfung wird der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit anderen Hunden, Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.
Die Begleithundprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden, das Mindestalter des Hundes für diese Prüfung beträgt 15 Monate. und der Hund muss eindeutig identifizierbar sein (Chip). Der Hundeführer wiederum muss Mitglied in einem VDH-Verein sein, nur dann kann er die Prüfung mit dem Hund ablegen.
Ein Hundeführer, der vorher noch nie einen Hund auf einer Prüfung geführt hat, muss vor dem praktischen Teil einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Sachkundetest kann am Tag der Prüfung durchgeführt werden oder schon vorher.
Der erste Teil (Unterordnung), welches auch der Hauptteil der Begleithundprüfung ist, findet auf dem Übungsplatz statt und der zweite Teil der Prüfung im Verkehr bzw. in der Öffentlichkeit. Auch bei der Begleithundprüfung wird vor Prüfungsbeginn vom Leistungsrichter eine Unbefangenheitsprobe durchgeführt. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.
Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem
festgelegten Schema. Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine Führigkeit überprüft. Geprüft werden: Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine,
Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Der Hund soll dabei stets freudig, aufmerksam und
eng auf Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers laufen. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, eine Ablage unter
Ablenkung zeigen.
Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.
Im VDH gilt seit 1. Januar 2012 keine nationale Regelung
für die
Begleithundprüfung mehr, sondern die Internationale Prüfungsordnung der FCI.