Vielseitigkeitsprüfung

 

Eine Vielseitigkeitsprüfung besteht aus drei Abteilungen:

 

Abteilung A: Fährtenarbeit (400 - 800 Schritte und max 3 Gegenstände)

Abteilung B: Unterordnung

Abteilung C: Schutzdienst

 

Es gibt inzwischen vier Schwierigkeitsstufen: 



IPO-VO: Für diese Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes 15 Monate.

IPO 1 bis 3: Für diese Prüfungen beträgt das Mindestalter des Hundes 18 Monate

 

Für die Vielseitigkeitsprüfung eigenen sich alle Hunde, die einen ausgeprägten Spieltrieb und ein sicheres Wesen haben. Das Wesen des Hundes ist in der Ausbildung zur Vielseitigkeitsprüfung sehr entscheidend. Es sollte die folgenden Eigenschaften aufweisen: Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein. Ein sehr guter Gehorsam gehört ebenfalls zu den Voraussetzungen des Hundes, damit er eine Vielseitigkeitsprüfung erfolgreich bestehen kann.



 

Zu Beginn der Prüfung, noch vor der Abteilung A, muss jeder Hund einer Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterzogen werden. Hierbei wird auch die Identität des Hundes überprüft. Nur Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe bestehen, können an der weiteren Prüfung teilnehmen.

  

Zur Unterordnung gehört die Freifolge. Diese ist ähnlich wie die bei der Begleithundeprüfung, nur dass je nach Prüfungsstufe noch die Stehübung hinzukommt. Das Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde, sowie im Sprung über eine Hürde, und über eine Kletterwand und das Voraussenden mit Hinlegen sind feste Bestandteile der Unterordnung bei allen Prüfungsstufen. Bei der Unterordnung der Vielseitigkeitsprüfung wird auch die Schussgleichgültigkeit  des Hundes überprüft.



 

Die dritte Abteilung Schutzdienst wird vom DVG auch gern „Gehorsam des Hundes in Grenzfällen“ genannt. In dieser Abteilung wird der Hund stark belastet, er wird aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen. Deshalb stellt der Schutzdienst hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und an die Belastbarkeit des Hundes. Im Rahmen des Schutzdienstes werden die natürlichen Instinkte des Hundes genutzt, wie z.B. der Bewachungsinstinkt. Die Übungen bestehen aus: Streife nach dem Helfer, hierbei muss der Hund in einer festgelegten Reihenfolge nacheinander Verstecke umlaufen. Im letzten Versteck  (je nach Prüfungsstufe bis zu 6 Verstecke) befindet sich der Helfer. Sobald der Hund den Helfer gefunden hat, muss er diesen stellen und verbellen. Aus dem Versteck wird der Hund vom Hundeführer abgerufen. Der Helfer tritt aus dem Versteck und macht einen Fluchtversuch. Darauf erfolgt ein Überfall auf den Hund. Sobald der Helfer ruhig steht, darf der Hund ihn nur noch bewachen. Die Fluchtversuche muss der Hund selbstsicher und energisch verhindern. Allerdings  darf der Hund erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer das Kommando dafür erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen, bewachen und dessen erneuten Angriff abwehren. Zum Ende des Schutzdienstes wird der Helfer entwaffnet und durch einen Seitentransport zum Leistungsrichter gebracht.