Wettkampfordnung

 

Wettkampfordnung für die Stadtmeisterschaft:


Die Stadtmeisterschaft kann nur ein Verein nach Antrag und Genehmigung ausrichten.
Der ausrichtende Verein erhält vom Verein der Hundefreunde einen Zuschuss von 600.-€


Davon muss er für die Führer der Begleithunde Platz 1 – 4,
und für die Führer der Schutzhunde Platz 1 – 4 je einen Pokal kaufen.
Dieses gilt auch für den Mannschaftsmodus Begleithund bzw. Schutzhund.
Außerdem steht jedem Hundeführer eine Erinnerungsgabe zu.


Die Urkunden stellt der Verein der Hundefreunde zur Verfügung.
Jeder Teilnehmer erhält also neben seiner Erinnerungsgabe eine Urkunde.
Geldpreise sind nicht erlaubt!


Eine Begleithundmannschaft besteht aus mindestens 3 bzw. 4 Teilnehmern mit Hund, wobei das vierte Ergebnis Streichergebnis ist.
Schutzhundeinzelstarter führen mit nur einem Hund Schutzhund 1, 2 oder 3 in den Abteilungen B und C
Die Schutzhundmannschaft besteht aus max. 3 Hf. mit Hund, wobei das 3. Ergebnis gestrichen wird.
Mehrfachstarts von Hunden sind nur von jugendlichen Hundeführern in der Abteilung Begleithund bis zum Alter von 14 Jahren zur besonderen Förderung der Jugend in Einzel- oder Mannschaftsteilnahme in einer Extrawertung erlaubt.


Alle Einzel- oder Mannschaftsstarts müssen schriftlich zum Meldeschluss der Veranstaltung vorliegen.
Kosten für den, oder die Leistungsrichter, Veterinär, Helfer etc. trägt der ausrichtende Verein.


Der Verein der Hundefreunde stellt die folgenden 6 Wanderpokale, die Vereinseigentum bleiben.
1. Einzelsieger Schutzhund
2. Einzelsieger Begleithund
3. Mannschaftssieger Schutzhund
4. Mannschaftssieger Begleithund
5. Einzeljugendsieger Begleithund
6. Mannschaftsjugendsieger Begleithund
Die Wanderpokale haben die Gewinner 6 Wochen vor der nächsten Veranstaltung beim 1. Vorsitzenden des Vereins der Hundefreunde abzugeben. Die Gravur auf den Wanderpokalen wird vom Verein der Hundefreunde nach Rechnungsvorlage bezahlt.


Der ausrichtende Verein hat für die Stadtmeisterschaft Kataloge mit allen Teilnehmern und Starts zu erstellen, und ein Exemplar nach Beendigung der Veranstaltung mit sämtlichen Bewertungen und Adressen unverzüglich dem 1. Vorsitzenden des Vereins der Hundefreunde zur Verfügung zu stellen. Die Überweisung des Zuschusses wird vom Eingang des ausgefüllten Kataloges abhängig gemacht.


Der ausrichtende Verein erhebt Startgeld von den Teilnehmern für Einzel- und Mannschaftswertung.


Diese Ordnung wurde am 03.05.1980 erstellt, am 31.07.1989 durch einen Vorstandsbeschluss abgeändert, am 15.06.2009 aus alten Originalprotokollen zusammengeschrieben, und anlässlich eines Beschlusses der JHV am 26.03.2012 abgeändert und redaktionell überarbeitet.

 


1. Vorsitzender VdHfrd.OS
Verein der Hundefreunde von Osnabrück
und Umgegend e.V.
Mitglied im Landesverband Weser – Ems im Verband Deutsches Hundewesen VDH

 

Ab der Stadtmeisterschaft 2018 lt. JHV VDH OS vom 26.3.2018:

 

Es wird eine Altersklasse BH für Hunde ab 8 Jahren eingeführt. So können IPO Hunde ab 8 Jahre zurückgestuft in der BH Stufe geführt werden.