Wettkampfordnung für die Stadtmeisterschaft:

 

 

 

Die Stadtmeisterschaft kann nur ein Verein nach Antrag und Genehmigung austragen.

 

Der ausrichtende Verein erhält vom Verein der Hundefreunde einen Zuschuß von 600,- EURO.

 

Davon muß er für die Führer der Begleithunde Platz 1 – 4,

und für die Führer in der Vielseitigkeitsprüfung ( Abt. B und C )

Platz 1 – 4 je einen Pokal kaufen. Dieses gilt auch für den Mannschaftsmodus in beiden obigen Kategorien. Außerdem steht jedem Hundeführer eine Erinnerungsgabe zu.

 

Die Urkunden stellt der Verein der Hundefreunde zur Verfügung. Jeder Teilnehmer erhält neben seiner Erinnerungsgabe eine Urkunde. Geldpreise sind nicht erlaubt.

 

Eine Begleithundmannschaft besteht aus mindestens 3 bzw. 4 Teilnehmern mit Hund, wobei das vierte Ergebnis Streichergebnis ist.

 

Starter in der Kategorie Vielseitigkeit ( Abt. B und C ) führen ihren Hund in den Stufen IGP 1, 2 oder 3.

Eine Mannschaft besteht aus max. 3 Hf. Mit Hund, wobei das 3. Ergebnis gestrichen wird.

 

Mehrfachstarts von Hunden sind nur von jugendlichen Hundeführern in der Prüfungsstufe Begleithund bis zum Alter von 14 Jahren zur besonderen Förderung der Jugend in Einzel- oder Mannschaftsteilnahme in einer Extrawertung erlaubt.

 

Alle Einzel- oder Mannschaftsmeldungen müssen schriftlich zum Meldeschluß der Veranstaltung vorliegen.

 

Kosten für den, oder die Leistungsrichter, Veterinär. Helfer etc. trägt der ausrichtende Verein.

 

Der Verein der Hundefreunde stellt die folgenden 6 Wanderpokale, die Vereinseigentum bleiben.

 

1. Einzelstarter Vielseitigkeit

2. Einzelstarter Begleithund

3. Mannschaftssieger Vielseitigkeit

4. Mannschaftssiger Begleithund

5. Einzeljugendsieger Begleithund

6. Mannschaftsjugendsieger Begleithund

 

Die Wanderpokale haben die Gewinner 6 Wochen vor der nächsten Veranstaltung beim 1. Vorsitzenden des Vereins der Hundefreunde abzugeben. Die Gravur von den Wanderpokalen wird vom Verein der Hundefreunde nach Rechnungsvorlage bezahlt.

 

Der ausrichtende Verein hat für die Stadtmeisterschaft Kataloge mit allen Teilnehmern und Starts zu erstellen, und ein Exemplar nach Beendigung der Veranstaltung mit sämtlichen Bewertungen und Adressen unverzüglich dem 1. Vorsitzenden des Vereins der

Hundefreunde zur Verfügung zu stellen. Die Überweisung des Zuschusses wird vom Eingang des ausgefüllten Kataloges abhängig gemacht.

 

Der ausrichtende Verein erhebt Startgeld von den Teilehmern für Einzel- und  Mannschaftswertung.

 

Diese Ordnung wurde am 3.5.1980 erstellt, am 31.7.1989 durch einen Vorstandsbeschluß

abgeändert, am 15.6.2009 aus alten Originalprotokollen zusammengeschrieben, und anläßlich

eines Beschlusses der JHV am 26.3.2012 abgeändert und redaktionell überarbeitet.

Am 15.4.2024 wurde diese Ordnung vom Vorstand redaktionell in den Formulierungen

der gültigen Prüfungsordnung angepaßt.

 

1. Vorsitzender VdHfrd. OS

Verein der Hundefreunde Osnabrück und Umgebung e.V.

Mitglied im Landesverband Weser Ems im Verband Deutsches Hundewesen VDH